Bericht GT  22.04.06

Nachbarschaftszwist um Holzschuppen in Bühren
 

Streit um illegales Gebäude belastet Gemeinde und könnte Folgen für gesamten Landkreis haben

Was als kleiner Nachbarschaftszwist begann, könnte Folgen für den gesamten Landkreis haben. Es geht um Holzschuppen außerhalb von Ortschaften – diese sind nämlich in vielen Fällen illegal und müssten eigentlich abgerissen werden.
Von Jörn Barke
Bühren
(bar). Im konkreten Fall geht es um die Lagerung von Holz außerhalb des Ortes Bühren, aber direkt am Rande des Neubaugebietes „Hinter den Höfen“. Einer der Anwohner fühlte sich durch die Holzstapel und einen Schuppen zur Holzlagerung vor seiner Haustür gestört. Er wies den Besitzer des Grundstückes darauf hin, dass das Gebäude und die Art der Holzlagerung im Außenbereich unzulässig seien und forderte ihn auf, das Gelände zu räumen.
Darauf wollte der Betroffene aber nicht eingehen. Stattdessen beantragte er beim Landkreis eine Baugenehmigung für ein 200 Quadratmeter großes Holzlager auf dem 1000 Quadratmeter großen Grundstück – dies könnte sich im Nachhinein als schwerer Fehler erweisen. Denn der Landkreis verweigerte zunächst eine Genehmigung.
Denn eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich unzulässig, wie der zuständige Amtsleiter Hans-Joachim Schramm erläutert. Es gebe auch keine geringfügigen Größen, bis zu denen ein Bau genehmigungsfrei möglich sei. Lediglich bestimmte privilegierte Gruppen wie Land- und Forstwirte dürften im Außenbereich bauen, bis zu einer bestimmten Größe sogar ohne Genehmigung. Die Gemeinde habe allerdings die Möglichkeit, für das betroffene Gebiet in ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und eine Bauleitplanung einzusteigen mit dem Ziel, im fraglich Bereich eine Bebauung zu ermöglichen.
Damit hat die Gemeinde aber so ihre Bauchschmerzen, wie in der Ratssitzung deutlich wurde. Denn eine solche Planung wäre nicht nur teuer und langwierig, sie würde auch das Tor zu einer Wohnbebauung aufstoßen, die möglicherweise gar nicht erwünscht ist. Auch eine andere Möglichkeit – eine Neufassung der Abrundungssatzung – wäre kein einfaches Unterfangen. Der Rat will nun weiter auf eine Einigung der beiden Streithähne hoffen. Ein Kompromissvorschlag – eine flachere Lagerung des Holzes – ist allerdings vom Besitzer des Schuppen-Grundstücks bereits abgelehnt worden. Kommt es zu keiner Einigung, will der Rat sich beim nächsten Mal erneut mit dem Thema befassen. Lehnt er dann eine neue Planung ab, sind die Folgen laut Landkreis klar: Das Grundstück muss geräumt und das Holz auf dem Grundstück des Betroffenen im Ort gelagert werden. Ähnliches könnte anderen Holzlagerern drohen und „für böses Blut in Bühren“ sorgen, wie ein Ratsherr fürchtete. Auch im Landkreis könnten viele weitere Holzlagerstätten betroffen sein.