Nachbarschaftszwist um
Holzschuppen in Bühren
Streit um illegales Gebäude
belastet Gemeinde und könnte Folgen für gesamten Landkreis haben
Was als kleiner Nachbarschaftszwist begann, könnte Folgen
für den gesamten Landkreis haben. Es geht um Holzschuppen
außerhalb von Ortschaften – diese sind nämlich in vielen Fällen
illegal und müssten eigentlich abgerissen werden.
Von Jörn Barke
Bühren (bar). Im konkreten Fall geht es um die Lagerung von
Holz außerhalb des Ortes Bühren, aber direkt am Rande des
Neubaugebietes „Hinter den Höfen“. Einer der Anwohner fühlte sich
durch die Holzstapel und einen Schuppen zur Holzlagerung vor
seiner Haustür gestört. Er wies den Besitzer des Grundstückes
darauf hin, dass das Gebäude und die Art der Holzlagerung im
Außenbereich unzulässig seien und forderte ihn auf, das Gelände zu
räumen.
Darauf wollte der Betroffene aber nicht eingehen. Stattdessen
beantragte er beim Landkreis eine Baugenehmigung für ein 200
Quadratmeter großes Holzlager auf dem 1000 Quadratmeter großen
Grundstück – dies könnte sich im Nachhinein als schwerer Fehler
erweisen. Denn der Landkreis verweigerte zunächst eine
Genehmigung.
Denn eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich unzulässig,
wie der zuständige Amtsleiter Hans-Joachim Schramm erläutert. Es
gebe auch keine geringfügigen Größen, bis zu denen ein Bau
genehmigungsfrei möglich sei. Lediglich bestimmte privilegierte
Gruppen wie Land- und Forstwirte dürften im Außenbereich bauen,
bis zu einer bestimmten Größe sogar ohne Genehmigung. Die Gemeinde
habe allerdings die Möglichkeit, für das betroffene Gebiet in ein
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und eine
Bauleitplanung einzusteigen mit dem Ziel, im fraglich Bereich eine
Bebauung zu ermöglichen.
Damit hat die Gemeinde aber so ihre Bauchschmerzen, wie in der
Ratssitzung deutlich wurde. Denn eine solche Planung wäre nicht
nur teuer und langwierig, sie würde auch das Tor zu einer
Wohnbebauung aufstoßen, die möglicherweise gar nicht erwünscht
ist. Auch eine andere Möglichkeit – eine Neufassung der
Abrundungssatzung – wäre kein einfaches Unterfangen. Der Rat will
nun weiter auf eine Einigung der beiden Streithähne hoffen. Ein
Kompromissvorschlag – eine flachere Lagerung des Holzes – ist
allerdings vom Besitzer des Schuppen-Grundstücks bereits abgelehnt
worden. Kommt es zu keiner Einigung, will der Rat sich beim
nächsten Mal erneut mit dem Thema befassen. Lehnt er dann eine
neue Planung ab, sind die Folgen laut Landkreis klar: Das
Grundstück muss geräumt und das Holz auf dem Grundstück des
Betroffenen im Ort gelagert werden. Ähnliches könnte anderen
Holzlagerern drohen und „für böses Blut in Bühren“ sorgen, wie ein
Ratsherr fürchtete. Auch im Landkreis könnten viele weitere
Holzlagerstätten betroffen sein.
 |