| Nachbarschaftszwist um 
              Holzschuppen in Bühren
Streit um illegales Gebäude 
              belastet Gemeinde und könnte Folgen für gesamten Landkreis habenWas als kleiner Nachbarschaftszwist begann, könnte Folgen 
              für den gesamten Landkreis haben. Es geht um Holzschuppen 
              außerhalb von Ortschaften – diese sind nämlich in vielen Fällen 
              illegal und müssten eigentlich abgerissen werden.Von Jörn Barke
 Bühren (bar). Im konkreten Fall geht es um die Lagerung von 
              Holz außerhalb des Ortes Bühren, aber direkt am Rande des 
              Neubaugebietes „Hinter den Höfen“. Einer der Anwohner fühlte sich 
              durch die Holzstapel und einen Schuppen zur Holzlagerung vor 
              seiner Haustür gestört. Er wies den Besitzer des Grundstückes 
              darauf hin, dass das Gebäude und die Art der Holzlagerung im 
              Außenbereich unzulässig seien und forderte ihn auf, das Gelände zu 
              räumen.
 Darauf wollte der Betroffene aber nicht eingehen. Stattdessen 
              beantragte er beim Landkreis eine Baugenehmigung für ein 200 
              Quadratmeter großes Holzlager auf dem 1000 Quadratmeter großen 
              Grundstück – dies könnte sich im Nachhinein als schwerer Fehler 
              erweisen. Denn der Landkreis verweigerte zunächst eine 
              Genehmigung.
 Denn eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich unzulässig, 
              wie der zuständige Amtsleiter Hans-Joachim Schramm erläutert. Es 
              gebe auch keine geringfügigen Größen, bis zu denen ein Bau 
              genehmigungsfrei möglich sei. Lediglich bestimmte privilegierte 
              Gruppen wie Land- und Forstwirte dürften im Außenbereich bauen, 
              bis zu einer bestimmten Größe sogar ohne Genehmigung. Die Gemeinde 
              habe allerdings die Möglichkeit, für das betroffene Gebiet in ein 
              Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und eine 
              Bauleitplanung einzusteigen mit dem Ziel, im fraglich Bereich eine 
              Bebauung zu ermöglichen.
 Damit hat die Gemeinde aber so ihre Bauchschmerzen, wie in der 
              Ratssitzung deutlich wurde. Denn eine solche Planung wäre nicht 
              nur teuer und langwierig, sie würde auch das Tor zu einer 
              Wohnbebauung aufstoßen, die möglicherweise gar nicht erwünscht 
              ist. Auch eine andere Möglichkeit – eine Neufassung der 
              Abrundungssatzung – wäre kein einfaches Unterfangen. Der Rat will 
              nun weiter auf eine Einigung der beiden Streithähne hoffen. Ein 
              Kompromissvorschlag – eine flachere Lagerung des Holzes – ist 
              allerdings vom Besitzer des Schuppen-Grundstücks bereits abgelehnt 
              worden. Kommt es zu keiner Einigung, will der Rat sich beim 
              nächsten Mal erneut mit dem Thema befassen. Lehnt er dann eine 
              neue Planung ab, sind die Folgen laut Landkreis klar: Das 
              Grundstück muss geräumt und das Holz auf dem Grundstück des 
              Betroffenen im Ort gelagert werden. Ähnliches könnte anderen 
              Holzlagerern drohen und „für böses Blut in Bühren“ sorgen, wie ein 
              Ratsherr fürchtete. Auch im Landkreis könnten viele weitere 
              Holzlagerstätten betroffen sein.
 
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